Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software „Keksu“ der The Bike Café GmbH, Wilhelmstr. 91, 10117 Berlin, Geschäftsführer Ziyu Zhang, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 104649 (nachfolgend „Keksu“ oder „wir“) durch Gastronomiebetriebe (nachfolgend „Kunde“). Fassung 18.10.2026.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Keksu, einschließlich aller Module, Apps, Schnittstellen, Hardware und Dienstleistungen, die wir im Zusammenhang mit Keksu anbieten.
1.2 Keksu richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können Keksu nicht nutzen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer für den angegebenen Betrieb handelt und zu dessen Vertretung berechtigt ist. Wir dürfen Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) verlangen und den Zugang bis zur Vorlage sperren.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4 Bestandteil des Vertrags ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Ziffer 9). Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten und ist keine Vertragsbedingung.
2. Leistungen
2.1 Keksu ist eine über das Internet bereitgestellte Software (Software as a Service) für Gastronomiebetriebe. Der Zugang erfolgt über den Browser unter keksu.de sowie über die von uns bereitgestellten Apps.
2.2 Basis (kostenlos): Kassensoftware (Kassenoberfläche für Browser und Android, Tische und Räume, Belege, Tages- und Monatsabschluss, Kassenbuch, DSFinV-K-Export), Auswertungen und Prognose, Speisekarte mit Bildern und Allergenen, ein Kassengerät, Verwaltungszugänge für Inhaber und Manager.
2.3 Module (kostenpflichtig, je Betrieb und Abrechnungsmonat, netto):
- QR-Bestellungen (49,99 €): QR-Code je Tisch, mehrsprachige Gäste-Speisekarte, Bestellungen direkt an Kasse und Bon, Kellnerruf, Zahlungsaufforderung, Bestellhistorie.
- Personal (79,99 €): Personalakte mit Dokumenten und Rollen, Schichtplan mit Veröffentlichung, Mitarbeiter-App, Stempeluhr, Zeiterfassung, Urlaub und Abwesenheiten, Monatsabschluss und Lohnexport, Lohnkosten mit Trinkgeld.
- Marketing (19,99 €): Gutscheine (Verkauf, Einlösung, PDF, Apple Wallet und Google Wallet), digitale Stempelkarte, Anbindung von Google-Bewertungen.
- Webseite (19,99 €): Betriebswebseite mit Speisekarte, Allergen-Filter, PDF-Karte, Bewertungen, Galerie, Blog, Kontaktformular mit Anfragen-Postfach sowie Impressum, AGB und Datenschutz aus den Betriebsdaten; eigene Domain möglich.
- TV-Anzeige (9,99 €): Vollbild-Karussell aus der Speisekarte, eigene Werbe-Slides mit QR-Code, zeitlich planbar.
- To-Go-Terminal (39,99 €): Selbstbestell-Oberfläche für Gäste mit Zahlung am verbundenen Kartenterminal, Abholnummer und Bon an der Theke; Testmodus ohne Terminal.
- KI-Assistent (29,99 €): KI-gestützte Übersetzung und Textvorschläge für die Speisekarte, Import einer Speisekarte aus Foto oder PDF, KI-Hinweise zum Tagesgeschäft, ein Assistent in der Verwaltung sowie ein MCP-Connector, über den der Kunde eigene KI-Assistenten (z. B. Claude, ChatGPT) mit frei wählbaren Bereichen verbindet; jeder Zugriff wird protokolliert. Näheres in Ziffer 7.5.
- Mehrere Standorte (gestaffelt nach Standorten in der Gruppe: bis 2 Standorte 49,99 €, bis 5 Standorte 199,95 €, bis 10 Standorte 299,99 € je Monat, gebucht am Hauptstandort; mehr auf Anfrage): gemeinsame Verwaltung mehrerer Betriebsstätten mit einem Login, Standort-Umschalter, Übersicht und einer Stammkarte mit lokalen Abweichungen. Kassenbuch, TSE, Abschlüsse und Exporte bleiben je Standort getrennt.
2.4 Weitere Leistungen:
- Weitere Kassengeräte: 9,99 € je zusätzlichem Gerät und Monat. Ein Gerät ist in der Basis enthalten; in einer Standort-Gruppe (Modul „Mehrere Standorte“) gilt das nur für den Hauptstandort, an weiteren Standorten wird jedes Kassengerät berechnet.
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): zertifizierte Cloud-TSE (Swissbit, bereitgestellt über fiskaltrust) je Betrieb mit Belegsignatur und DSFinV-K-Export, Einrichtung durch Keksu. Preis: einmalig 79,99 € netto je Betrieb (Standort) bei der Einrichtung, gültig für alle Kassen des Standorts; es fallen keine laufenden TSE-Gebühren an. Näheres in Ziffer 7.1.
- Integrationen (soweit verfügbar, Stand in der Verwaltung unter Einstellungen › Integrationen): Anbindung von Kassensystemen, Buchhaltungs- und Automatisierungsdiensten für 7,99 € je Anbindung und Monat. Als „geplant“ gekennzeichnete Anbindungen sind nicht Vertragsgegenstand. Gebühren des jeweiligen Drittanbieters kommen hinzu und werden vom Kunden direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
- Einrichtung vor Ort: Installation und Einweisung in den Räumen des Kunden ab 299,99 € je Gerät zuzüglich Anfahrt nach Angebot.
- Hardware: Kassengeräte, Bondrucker, Kartenterminals und Zubehör verkaufen wir nach individuellem Angebot (Ziffer 7.9).
- Apps: Kassen-App, Mitarbeiter-App, Kellner-App, Küchenmonitor und TV-Anzeige stellen wir als Web-App und, soweit verfügbar, als App für Android (Download über keksu.de oder Google Play) und iOS (App Store) bereit. Für die Nutzung über einen Store gelten zusätzlich die Bedingungen des Store-Betreibers. Der aktuelle Stand steht unter keksu.de/downloads.
2.5 Der jeweils aktuelle Leistungsumfang und die Preise ergeben sich aus der Preisliste unter keksu.de/preise und der Übersicht „Module & Abo“ in der Verwaltung. Zahlungsgebühren, Konten bei Drittanbietern und eigene KI-Konten sind nicht Bestandteil der Modulpreise.
2.6 Wir entwickeln Keksu laufend weiter. Funktionen, die als „in Entwicklung“, „geplant“ oder „Beta“ gekennzeichnet sind, stellen wir ohne Zusicherung bereit; sie können geändert oder eingestellt werden. Wir dürfen Funktionen ändern, soweit der vertragliche Kernzweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
2.7 Keksu ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und kein Steuerberater. Kartenzahlungen, Steuer- und Lohnfragen bleiben Sache des Kunden und seiner Dienstleister.
3. Vertragsschluss und Testphase
3.1 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde seinen Betrieb unter keksu.de/registrieren anmeldet, diese Bedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung bestätigt und wir den Betrieb freischalten, oder indem wir ein Angebot des Kunden in Textform annehmen. Die Freischaltung bestätigen wir per E-Mail; diese E-Mail enthält die Vertragsunterlagen beziehungsweise Links darauf. Fassung, Zeitpunkt und IP-Adresse der Bestätigung speichern wir als Nachweis; der Kunde kann sie in der Verwaltung unter Einstellungen › Betrieb einsehen und als PDF abrufen.
3.2 Die Basis ist dauerhaft kostenlos. Kostenpflichtige Module kann der Kunde in der Verwaltung unter „Module & Abo“ aktivieren. Jedes Modul kann der Kunde einmalig 30 Tage kostenlos testen. Die Testphase endet automatisch; ohne Buchung wird das Modul deaktiviert, es entstehen keine Kosten. Mit der Buchung über den entsprechend gekennzeichneten Knopf beginnt die kostenpflichtige Nutzung.
3.3 Testzugänge zum gemeinsamen Beispiel-Betrieb dienen nur der Vorführung. Dort dürfen keine echten Personal-, Gäste- oder Zahlungsdaten eingegeben werden; die Inhalte werden regelmäßig zurückgesetzt.
3.4 Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebenen Personen zur Vertretung des Betriebs berechtigt sind, und hält seine Betriebs-, Rechnungs- und Kontaktdaten in der Verwaltung aktuell.
4. Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Module und weitere Kassengeräte werden je Betrieb (Standort) und Abrechnungsmonat berechnet. Der Abrechnungsmonat beginnt mit der Buchung und endet am entsprechenden Tag des Folgemonats. Einmalige Leistungen (TSE-Einrichtung, Einrichtung vor Ort, Hardware) werden gesondert berechnet.
4.2 Wir stellen Rechnungen in elektronischer Form, die per E-Mail zugehen und in der Verwaltung abrufbar sind. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister Stripe oder, nach Vereinbarung, per Überweisung innerhalb von 14 Tagen.
4.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, dürfen wir nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen kostenpflichtige Module sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Basis-Kasse einschließlich TSE bleibt davon unberührt, damit der Betrieb seine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten erfüllen kann.
4.4 Preisänderungen für kostenpflichtige Leistungen kündigen wir mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Sie gelten nur für Abrechnungsmonate, die nach Ablauf dieser Frist beginnen; laufende Abrechnungsmonate werden nicht geändert. Der Kunde kann betroffene Leistungen bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Basis bleibt von Preisänderungen ausgenommen.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag über die Basis läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform oder in der Verwaltung kündigen. Wir können ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
5.2 Kostenpflichtige Module und weitere Kassengeräte laufen jeweils einen Abrechnungsmonat (Ziffer 4.1) und verlängern sich automatisch um einen weiteren Abrechnungsmonat, wenn sie nicht bis zum letzten Tag des laufenden Abrechnungsmonats in der Verwaltung oder in Textform gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats; bis dahin bleibt das Modul nutzbar.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist, Keksu rechtswidrig nutzt oder sich herausstellt, dass er kein Unternehmer ist.
5.4 Nach Vertragsende hält Keksu die Daten des Kunden 30 Tage zum Export bereit. Mit Beginn der Frist bieten wir dem Kunden den Export per E-Mail an. Der Kunde kann in dieser Frist Belege, Kassenbuch, DSFinV-K-Export, TSE-Exporte, Personaldaten und Speisekarte in den angebotenen Formaten (CSV, DSFinV-K, TAR) kostenfrei herunterladen. Nach Ablauf der Frist löschen wir die Daten des Kunden, Sicherungen innerhalb weiterer 30 Tage. Ausgenommen sind die Kassenaufzeichnungen (Belege, Kassenbuch, Abschlüsse, TSE-Archiv, Grundlagen des DSFinV-K-Exports): Diese bewahren wir auf Weisung des Kunden (Ziffer 11.4 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung) kostenfrei zehn Jahre gesperrt auf und geben sie dem Kunden oder auf seine Weisung der Finanzverwaltung heraus; der Kunde kann stattdessen jederzeit die Löschung verlangen. Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) bleiben Pflichten des Kunden; Personal- und Lohnunterlagen sichert er innerhalb der Exportfrist selbst.
5.5 Bei Kündigung durch den Kunden oder durch uns erstatten wir bereits gezahlte Entgelte für laufende Abrechnungsmonate nicht; einmalige Entgelte (TSE-Einrichtung, Einrichtung vor Ort) werden nicht erstattet.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt jeder Person einen eigenen Zugang und sperrt Zugänge ausgeschiedener Personen unverzüglich. Für Handlungen unter seinen Zugängen ist der Kunde verantwortlich.
6.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten verantwortlich, insbesondere Stammdaten für Impressum und Belege, Rechtsform, Vertretung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sie erscheinen in E-Mails und Belegen des Kunden und werden unter Einstellungen › Betrieb gepflegt), Preise, Steuersätze, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Öffnungszeiten, Personal- und Lohndaten.
6.3 Die ordnungsgemäße Kassenführung bleibt Aufgabe des Kunden. Dazu gehören insbesondere die Verwendung einer TSE nach § 146a AO und KassenSichV, die Mitteilung des Kassensystems an das Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme sowie die Abmeldung bei Außerbetriebnahme, die Belegausgabe, die Aufbewahrung der Daten und die Bereitstellung des DSFinV-K-Exports gegenüber der Finanzverwaltung. Keksu stellt dafür die technischen Mittel bereit.
6.4 Das Personal-Modul unterstützt die Lohnvorbereitung. Die Lohnabrechnung selbst, arbeitsrechtliche Entscheidungen, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die Information der Beschäftigten über die Datenverarbeitung bleiben Aufgabe des Kunden.
6.5 Für Inhalte, die der Kunde einstellt oder veröffentlicht (Bilder, Texte, Logos, Speisekarte, Webseite, TV-Slides, Blog), stellt er sicher, dass er die erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Rechtstexte, die Keksu aus den Betriebsdaten erzeugt (Impressum, AGB, Datenschutz der Betriebswebseite und der Gäste-Seiten), sind Vorlagen, die der Kunde vor Veröffentlichung prüft und ergänzt.
6.6 Der Kunde nutzt Keksu nicht missbräuchlich, insbesondere nicht für unberechtigte Zugriffe, Massenabfragen, die Umgehung von Sicherheitsmechanismen oder die Verarbeitung rechtswidriger Inhalte. Bei einem Sicherheitsvorfall oder begründetem Missbrauchsverdacht dürfen wir betroffene Zugänge oder Funktionen vorübergehend sperren; wir informieren den Kunden unverzüglich und heben die Sperre auf, sobald die Ursache beseitigt ist.
6.7 Der Kunde sichert Internetzugang, Endgeräte und Drucker in ausreichender Qualität. Die Kassen-App puffert Bestellungen bei Verbindungsausfall und überträgt sie nach Wiederherstellung; die TSE-Signatur erfolgt, sobald die Verbindung besteht.
6.8 Mängel und Störungen meldet der Kunde unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung über „Fehler melden“ in der Software oder per E-Mail und wirkt bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang mit (z. B. Angaben zu Gerät, Zeitpunkt, Vorgang).
6.9 Verfahrensdokumentation: Keksu stellt die Systemdokumentation der Software (Handbuch, Beschreibung der Kassenfunktionen und der TSE-Anbindung) bereit. Die betriebliche Verfahrensdokumentation nach den GoBD, insbesondere die Beschreibung der eigenen Abläufe, Zuständigkeiten und Kontrollen, erstellt und pflegt der Kunde.
7. Besondere Bedingungen einzelner Leistungen
7.1 TSE: Die Cloud-TSE wird von der Swissbit AG hergestellt, über die fiskaltrust Deutschland GmbH, Leverkusen, bereitgestellt und ist vom BSI zertifiziert. Wir richten die TSE ein und stellen die signierten Belegdaten sowie den TSE-Export während der Vertragslaufzeit in der Verwaltung bereit. Fällt die TSE aus, erzeugt die Kasse Belege mit Ausfallkennzeichnung und signiert nach, sobald die TSE wieder erreichbar ist; wir informieren den Kunden über länger andauernde Ausfälle. Die Dokumentation eines Ausfalls gegenüber der Finanzverwaltung obliegt dem Kunden. Läuft das BSI-Zertifikat der TSE ab oder stellt der Anbieter den Dienst ein, stellen wir eine Ersatz-TSE ohne erneute Einrichtungsgebühr bereit. Die Anmeldung der Kasse und der TSE beim Finanzamt sowie die Abmeldung bei Vertragsende übernimmt der Kunde; wir stellen die dafür nötigen Angaben in der Verwaltung bereit. Die Einrichtungsgebühr wird bei Kündigung nicht erstattet.
7.2 Zahlungen: Keksu bucht Kartenzahlungen, wickelt sie aber nicht ab. Der Kunde kann jedes Kartenterminal nutzen; bei verbundenen Terminals (derzeit SumUp) übergibt Keksu lediglich Betrag und Belegreferenz an das Terminal und erhält den Zahlungsstatus zurück. Der Vertrag über die Zahlungsabwicklung, die Terminals und die Transaktionsgebühren besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und seinem Zahlungsanbieter. Zahlungen laufen nicht über Konten von Keksu.
7.3 Gutscheine und Stempelkarten: Aussteller der Gutscheine und Stempelkarten ist der Kunde. Er ist für Einlösung, Gültigkeit, steuerliche Behandlung und Erstattungen gegenüber seinen Gästen verantwortlich. Beim Online-Verkauf von Gutscheinen über Stripe ist der Kunde Vertragspartner des Käufers; Keksu stellt die Verkaufsseite und die Zahlungsabwicklung über das Stripe-Konto bereit.
7.4 QR-Bestellungen, Webseite, To-Go-Terminal: Verträge über Speisen und Getränke kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Gästen zustande. Keksu ist nicht Vertragspartner der Gäste und übernimmt keine Haftung für Bestellungen, Zubereitung oder Allergeninformationen. Für die Gäste-Seiten ist der Kunde Anbieter; Keksu verlinkt dort Impressum und Datenschutzhinweise des Kunden aus den Betriebsdaten.
7.5 KI-Funktionen: Übersetzungen, Textvorschläge, Hinweise und Antworten des Assistenten werden mit Sprachmodellen von Anthropic (Claude) erzeugt. Sie können Fehler enthalten; der Kunde prüft Ergebnisse vor Verwendung, insbesondere Preise, Allergene und rechtlich relevante Angaben. KI-Hinweise sind technische Informationen und keine Steuer-, Rechts- oder Lohnberatung; für steuerliche und rechtliche Fragen verweist Keksu auf den Steuerberater beziehungsweise Rechtsberater des Kunden. Werkzeuge des Assistenten, die Beschäftigtendaten lesen oder ändern, sind standardmäßig abgeschaltet; der Kunde kann sie in der Verwaltung freischalten und informiert seine Beschäftigten vorher (Vorlage in der Verwaltung). Über den MCP-Connector verbindet der Kunde eigene Konten bei KI-Anbietern; dafür gelten deren Bedingungen und Entgelte. Der Kunde entscheidet in der Verwaltung, welche Bereiche der Assistent lesen oder ändern darf, und kann die Verbindung jederzeit trennen. Schreibzugriffe (z. B. Preise, Schichten, Abwesenheiten) werden unter dem Namen des verbundenen Nutzers protokolliert und gelten als Handlungen des Kunden.
7.6 Integrationen: Für angebundene Drittsysteme (Kassen, Buchhaltung, Automatisierung) benötigt der Kunde einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter. Für Verfügbarkeit, Änderungen und Fehler der Schnittstellen des Drittanbieters haften wir nicht; wir weisen auf bekannte Einschränkungen hin und bemühen uns um Anpassung in angemessener Frist. Exporte im DATEV-Format (EXTF) sind Dateiexporte; eine Partnerschaft mit der DATEV eG besteht nicht.
7.7 Google-Bewertungen: Die Anzeige von Bewertungen setzt ein Google-Unternehmensprofil des Kunden voraus und unterliegt den Bedingungen von Google.
7.8 Eigene Domain: Der Kunde bleibt Inhaber seiner Domain und richtet die von uns genannten DNS-Einträge ein.
7.9 Hardware: Kassengeräte, Bondrucker, Kartenterminals und Zubehör verkaufen wir auf Grundlage eines individuellen Angebots, das der Kunde über keksu.de/hardware anfragt. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse oder Rechnung nach Vereinbarung; die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Für neue Geräte beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, für als gebraucht gekennzeichnete Geräte 12 Monate ab Lieferung. Mängel zeigt der Kunde unverzüglich an (§ 377 HGB). Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt beides fehl, kann der Kunde mindern oder vom Kaufvertrag über das betroffene Gerät zurücktreten. Herstellergarantien bleiben unberührt. Ein Rückgaberecht außerhalb der Gewährleistung besteht nicht. Kartenterminals erfordern zusätzlich einen Vertrag des Kunden mit dem Zahlungsanbieter.
7.10 Datenzugriff der Finanzverwaltung: Verlangt die Finanzverwaltung beim Kunden Datenzugriff (Z1 bis Z3) oder eine Kassen-Nachschau, stellen wir dem Kunden den DSFinV-K-Export und den TSE-Export innerhalb von 24 Stunden nach Anforderung in der Verwaltung bereit, soweit er sie nicht selbst abrufen kann.
8. Verfügbarkeit, Wartung, Support
8.1 Wir stellen Keksu mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt unseres Rechenzentrums je Kalenderjahr. Nicht angerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (Internetzugang des Kunden, Endgeräte, Drittanbieter wie SumUp, fiskaltrust, Swissbit, Google, Apple, Anthropic, Stripe, Brevo) sowie höhere Gewalt. Wartungsfenster kündigen wir mindestens 48 Stunden vorher in der Verwaltung an; sie liegen in der Regel zwischen 2 und 6 Uhr und umfassen höchstens acht Stunden je Monat. Dringende Sicherheitsupdates dürfen wir ohne Vorankündigung einspielen.
8.2 Wir sichern die Daten täglich und bewahren Sicherungen mindestens 14 Tage auf.
8.3 Support leisten wir per E-Mail an info@keksu.de und über „Fehler melden“ in der Software an Werktagen (Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage in Berlin). Störungen, die die Kassenfunktion betreffen, bearbeiten wir vorrangig. Telefonische Unterstützung bieten wir nach Vereinbarung an; ein Anspruch auf telefonischen Support, Reaktionszeiten oder Ersatzgeräte besteht nur, wenn er im Angebot vereinbart ist.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
9.1 Der Kunde ist für die personenbezogenen Daten seiner Beschäftigten und Gäste Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Keksu verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (einschließlich Anlage 1 „Technische und organisatorische Maßnahmen“ und Anlage 2 „Unterauftragsverarbeiter“) wird mit der Registrierung in elektronischer Form geschlossen und ist Bestandteil dieses Vertrags. Eine Kopie als PDF erhält der Kunde per E-Mail und in der Verwaltung. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter zeigen wir vier Wochen vorher an; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
9.2 Welche Dienstleister wir einsetzen (Hosting, E-Mail, TSE, Zahlungen, Push-Nachrichten, Wallet, KI) und welche Daten dabei verarbeitet werden, beschreibt die Datenschutzerklärung. Zusätzliche Übermittlungen, etwa an KI-Anbieter oder Drittsysteme, löst allein der Kunde durch Aktivierung des jeweiligen Moduls, der Freigabe oder der Integration aus.
9.3 Wir nutzen Daten des Kunden nur zur Vertragserfüllung sowie in anonymisierter, nicht auf einen Betrieb oder eine Person rückführbarer Form zur Verbesserung von Keksu (z. B. Prognosen).
9.4 Support-Zugriffe unserer Mitarbeiter auf die Verwaltung des Kunden erfolgen nur zur Fehlerbehebung oder auf Anforderung des Kunden und werden mit Zeitpunkt, Person und Anlass protokolliert; das Protokoll ist für den Kunden in der Verwaltung einsehbar.
10. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
10.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, Keksu für den eigenen Betrieb zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte oder der Weiterverkauf ist nicht gestattet.
10.2 Alle Rechte an der Software, den Apps, Designs und Texten von Keksu verbleiben bei uns. Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten und Inhalten und räumt uns nur die zur Vertragserfüllung nötigen Nutzungsrechte ein (z. B. Anzeige der Speisekarte auf der Webseite, Bilder in der Kasse).
10.3 Der Kunde darf uns als Referenz nennen; wir nennen den Kunden nur mit seiner Zustimmung.
10.4 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden (insbesondere Umsätze, Löhne, Personaldaten, Geschäftsgeheimnisse, nicht veröffentlichte Funktionen), vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Mängel der Software beheben wir innerhalb angemessener Frist, nachdem der Kunde sie uns nach Ziffer 6.8 gemeldet hat. Für kostenlose Leistungen (Basis, Testphasen) gelten die Gewährleistungsregeln der §§ 523, 524 BGB entsprechend; wir haften insoweit nur für arglistig verschwiegene Mängel.
11.2 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung an uns gezahlt hat. Für kostenlose Leistungen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht (§§ 521, 599 BGB entsprechend). Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Soweit unsere Haftung nach Ziffer 11.3 begrenzt ist, haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Umsatzausfall oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, insbesondere aus Steuerschätzungen oder Bußgeldern, die auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben, unterlassene Exporte oder unterlassene Meldungen des Kunden zurückgehen.
11.5 Bei Datenverlust haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch uns für die Wiederherstellung erforderlich ist. Für Daten, die der Kunde nach Vertragsende nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 5.4 exportiert hat und die nicht zu den dort genannten Kassenaufzeichnungen gehören, haften wir nicht.
11.6 Wir haften nicht für die steuerliche, arbeits- oder lebensmittelrechtliche Richtigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten, für Ergebnisse von KI-Funktionen, die der Kunde ungeprüft verwendet, für die Verletzung der Pflichten des Kunden nach Ziffer 6.3 oder für Leistungen von Drittanbietern, mit denen der Kunde eigene Verträge geschlossen hat.
11.7 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11.8 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht ein Fall der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 11.2 vorliegt. Für Hardware gilt Ziffer 7.9.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Vorgaben von Aufsichtsbehörden, der technischen Gegebenheiten oder wegen neuer Funktionen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hauptleistungspflichten und Entgelte können über diese Klausel nicht geändert werden; für Entgelte gilt Ziffer 4.4. Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform und in der Verwaltung an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge und auf sein Widerspruchsrecht weisen wir in der Ankündigung besonders hin. Bei Widerspruch können beide Seiten den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
13.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Wir dürfen den Vertrag auf ein mit uns verbundenes Unternehmen übertragen, wenn der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird; er kann in diesem Fall außerordentlich kündigen.
13.5 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, soweit sie auf höherer Gewalt beruht (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Angriffe auf die IT-Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen). Die Pflichten ruhen für die Dauer der Störung; dauert sie länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
13.6 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 18.10.2026 (Fassung 2026-10-18). Frühere Fassungen stellen wir Kunden auf Anfrage zur Verfügung.